Als die gesetzliche Rentenversicherung einmal eingeführt wurde, war die Bevölkerungspyramide noch in Ordnung. Viele Arbeitnehmer und relativ wenig Rentenbezieher.
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Spätestens zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, muss der Zulagenberechtigte einen Antrag auf Zulage stellen. Der Antrag muss bei dem Anbieter, an dem die Beiträge geleistet wurden, einreichen.
Dies wiederholt sich normalerweise Jahr für Jahr.
Damit Sie dies nicht vergessen, wird ein jetzt möglicher Dauerantrag gestellt. Dieser wird dann (bei einem Vertrag mit der Nürnberger Versicherung) von der Nürnberger jedes Jahr dem Amt vorgelegt.
Sie sparen sich Arbeit und vergessen nichts.